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Der Bundestag hat das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung zur Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Bei der Bundestagssitzung am Freitag, 29. Juni, stand das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf der Tagesordnung. Zum einen hatte die AFD-Bundestagsfraktion den Antrag gestellt, die sogenannte »Urlaubssteuer« gemäß Paragraf 8 Nr. 1 Buchstabe e des Gewerbesteuergesetzes abzuschaffen. In der Sitzung wurde gleichzeitig der Antrag der FDP beraten, die beantragt hatte, »Missstände bei der gewerblichen Hinzurechnung zu überprüfen und Abhilfe zu schaffen«.
Die AFD-Fraktion argumentierte in ihrem Antrag, dass die Anmietung von Zimmerkontingenten durch Reiseveranstalter in Hotels gewerbesteuerrechtlich inzwischen wie die Anmietung von Werkshallen in der Industrie bewertet werde, was zu Mehrbelastungen insbesondere der Reisebüros in Höhe von 230 Millionen Euro im Jahr führe, wie die Fraktion unter Berufung auf Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) schreibt. Bei den Hotelverträgen handele es sich jedoch nicht um Mietverhältnisse, argumentiert die Fraktion. Mit ihrem Antrag wolle die AFD Insolvenzen kleiner Reiseveranstalter vermeiden und der Verbraucher soll durch die Aufhebung der Besteuerung entlastet werden. Der Bundesfinanzminister wird in dem Antrag dazu aufgefordert, auf einen gemeinsamen Ländererlass zur Abschaffung der Urlaubssteuer hinzuwirken.
Die FDP schreibt in ihrem Antrag, die derzeitige Auslegung der Gewerbesteuer und vor allem der Hinzurechnungstatbestände seien »für viele Unternehmen nicht mehr nachvollziehbar«. Nicht erzielte Gewinne würden besteuert und bedeuteten für viele Unternehmen unzumutbare Lasten. Hinzu kämen stetig steigende Gewerbesteuerhebesätze. Mindestens die Ausdehnung der Hinzurechnungstatbestände durch die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung will die FDP überprüft sehen. Die Regelungen sollten auf die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers zurückgeführt werden. Auch sei zu überlegen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage um gewinnunabhängige Hinzurechnungen zu bereinigen.
Der Bundestag hat die beiden Anträge am 29. Juni 2018 zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Die AFD wollte für ihren Antrag die Federführung beim Tourismusausschuss – in dem der AFD-Abgeordnete Sebastian Münzenmeier den Vorsitz hat – konnte sich damit gegen die Mehrheit der Regierungskoalition aber nicht durchsetzen.