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Neues Muster 4 – nun doch Übergangszeit

Entspannung: GKV Spitzenverband gibt Empfehlung rau

Es gibt doch Wunder. Nach einigem Zögern hat sich der GKV Spitzenverband nun doch entschlossen, für eine Übergangsregelung beim neuen Muster 4 zu sorgen. Ausdrücklich bedanken müssen wir uns an dieser Stelle bei Gisela Spitzlei (sie vertritt den Verband Nordrhein im Krankenfahrtenausschuß des Bundesverbandes und betreibt ein Abrechnungszentrum), die sich erneut dafür stark gemacht hat.
 
Per Mail bestätigt der GKV Spitzenverband Gisela Spitzlei: “In Ihrer Mail haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Sie ein einheitliches Handeln der Krankenkassen hinsichtlich der Duldung alter Formulare für wünschenswert halten. Wir haben die Verbände der Krankenkassen auf der Bundesebene hinsichtlich Ihres Anliegens befragt und von diesen die Rückmeldung erhalten, dass die Krankenkassen die Verwendung des alten Musters 4 bei der Abrechnung von Leistungen bis zum 31.12.2020 akzeptieren werden“.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass nun die Umstellung auf die lange Bank geschoben werden sollte, denn das neue Muster 4 stellt bekanntlich eine deutliche Verbesserung zum alten Verordnungsformular dar. Im Zweifel sollten Sie die Praxen/Einrichtungen auf das neue Muster 4 hinweisen.

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Neues Muster 4 – nun doch Übergangszeit