Patientenfahrten - BIG direkt gesund tritt Vertrag bei
Ab 1. Oktober 2018 ist die BIG direkt gesund Vertragspartner - Direktabrechnung mit der Kasse
Für uns steht es seit langem fest, die Verträge zur Abwicklung und Abrechnung von Patientenfahrten zwischen der Fachvereinigung und den Krankenkassen bringen allen Vorteile: Unternehmen, Patienten und vor allem den Krankenkassen, denn sie stellen eine verlässliche Basis für diese Beförderungen dar.
Mit Wirkung ab 1. Oktober 2018 ist auch die
BIG direkt gesund dem Vertrag über die Abwicklung und Abrechnung der Sitzend-Patientenfahrten beigetreten. Ab diesem Datum besteht also für alle Unternehmen unserer Fachvereinigung die vertragliche Basis für die Direktabrechnung mit der BIG direkt gesund. Die BIG direkt gesund nutzt das Abrechnungszentrums DAVASO. Sollte es in der Übergangszeit zu Pannen kommen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Geschäftsstelle der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen. Wir werden versuchen, auf kurzem Weg eine Lösung mit der Krankenkasse zu finden.
Die BIG direkt gesund hatte im August den Beitrittswunsch zum Vertrag über die Abwicklung und Abrechnung von Patientenfahrten gestellt. Nach dem Beschluss der zuständigen Gremien der Fachvereinigung, u. a. der Delegiertenversammlung Mitte August 2018 in Visselhövede, haben mittlerweile auch die anderen vertragsschließenden Parteien (AOK Niedersachsen und vdek) dem Beitritt zugestimmt.
Bisher hat sich die BIG direkt gesund u. a. der Ausschreibung über das Web-Portal deTouro bedient. Dies will sie erklärtermaßen nach Vertragsbeitritt in Niedersachsen nur noch in einigen speziellen Einzelfällen tun. Vielmehr gelten nun - wie schon bisher für AOK Niedersachsen, vdek, SVFLG, BKKn, Knappschaft, IKK classic - die Vertragskonditionen. Sollten Sie Rollibeförderungen mit der BIG direkt gesund abrechnen wollen, benötigen Sie selbstverständlich einen gesonderten Vertrag. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt vorher mit der Fachvereinigungsgeschäftsstelle in Verbindung setzen. Zu den Grundsätzen beachten Sie bitte den nachfolgenden Textbeitrag „Rolli-Beförderungen IKK classic“.
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