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Die wirklich wichtigen Dinge erledigt das Ministerium erfolgreich


Änderung der FeV berücksichtigt höheres Gewicht von E-Fahrzeugen

Zu den erfolgreichsten Ministern gehört Bundesverkehrsminister Scheuer nach unserer Auffassung sicher nicht. Allerdings hat er die 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 04.07.2019 auf den Weg gebracht (BGBl 2019, Teil I, Nr. 26 v. 15.07.2019, S. 1056 ff.). Im Kern geht es bei der Änderung darum, dass das höhere Fahrzeuggewicht bei alternativen Antrieben nicht dazu führt, das Fahrerlaubnis-Inhaber der Klasse B diese Fahrzeuge allein aus diesem Grund nicht fahren dürfen. Deshalb wurde die Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilo auf maximal 4.250 Kilo erhöht. Dies betrifft Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien wie Wasserstoff, Gas inklusive Flüssiggas und insbesondere natürlich Strom/Akkus.

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