Es reicht - Zahlungsfrist: 14 Tage bei DTA
Unternehmer kassiert von BARMER pauschalen Zuschlag für Zahlungsverzögerungen
Dass die Barmer Krankenkasse zu den besonderen „Problembären“ gehört, die u. a. durch eine schlechte Zahlungsmoral auffallen, ist aus zahlreichen Berichten bekannt und durch die Umfrage der Fachvereinigung vor einigen Wochen bestätigt worden. Nun hat ein Mitgliedsunternehmen bei der Barmer Krankenkasse so massiv Druck gemacht und der Kasse mit einer Klage gedroht, dass es ihm gelungen ist, einen pauschalen Zuschlag wegen der deutlichen Zahlungsfristverletzung zu erreichen. Der Unternehmer ist der Geschäftsstelle persönlich bekannt und wir haben keinerlei Zweifel, dass er seine Klageandrohung auch in die Tat umgesetzt hätte oder bei Bedarf noch umsetzen wird.
Es geht in diesem Fall auch nicht um diesen einzelnen Vorgang, es geht um das System. Zahlungsverpflichtungen verlässlich und pünktlich nachzukommen, ist nicht nur eine Eigenschaft eines ehrbaren Kaufmanns, sie ist auch Voraussetzung dafür, dass die nicht so marktstarken Wirtschaftspartner bestehen können. Und von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollte man das strikte Einhalten von Verträgen und das Gebaren eines ehrbaren Kaufmannes allemal erwarten können. Schließlich dulden sie selbst keinerlei Aufschub, wenn es darum geht die Beiträge zur Krankenversicherung einzutreiben. An dieser Stelle noch einmal der
Hinweis die
Zahlungsfristen sind in den Verträgen mit den Krankenkassen völlig eindeutig geregelt:
14 Tage bei DTA. Und DTA ist das Verfahren, das die niedersächsischen Unternehmer seit Jahren bundesweit vorbildlich - wie von Kassenseite sogar bestätigt - umsetzen und damit für die Krankenkassen erheblich bürokratische Abläufe erleichtern.
Unsere Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass der Versand der Daten und der Versand der Papierunterlagen am selben Tag erfolgt und achten Sie dann auf das Einhalten der Zahlungsfristen. Im Zweifel könnten wir auch die Kommunikation unter den Unternehmen herstellen, die per Klage gegen die Kassen vorgehen wollen. Manchmal hat es schon geholfen, wenn man sich z. B. auf einen gemeinsamen Anwalt verständigt.
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