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Erinnerung: IK muss auf Adresse des Betriebssitzes lauten


AOK Niedersachsen bittet um Beachtung und kontrolliert – schon etliche Kürzungen

Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, zuletzt im August: Es ist zwingend erforderlich, dass IK und Betriebssitz eindeutig zueinander zugeordnet sind. Teilweise passiert dies auch, wenn die Arge die Post an die Privatadresse schicken soll, dann hinterlegt sie beim IK kurzerhand die Privatadresse, die Konsequenzen für das Unternehmen sind der Arge vermutlich nicht klar. Deshalb sollten Sie in den Arge-Bescheid prüfen.
 
Im Zusammenhang mit Prüfungen ist wiederholt aufgefallen, dass Unternehmen das IK nicht mit der Betriebssitzadresse verknüpft haben, sondern teilweise auch mit der Privatadresse. Da zumindest bei der AOK Niedersachsen ein Datenabgleich vorgenommen wird, ist Ärger damit vorprogrammiert. Ab sofort führt das insbesondere bei der AOK Niedersachsen zu Beanstandungen und es wurden bereits etliche Absetzungen veranlasst. Dieser Ärger ist vermeidbar! Wir bitten deshalb erneut darum, zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass IK und Betriebssitz zueinander gehören. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um unverzügliche Korrektur (und falls erforderlich, Information an die Fachvereinigung), damit dies bei künftigen Prüfungen nicht mehr zu vermeidbarem Ärger führen kann.

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Erinnerung: IK muss auf Adresse des Betriebssitzes lauten