StVZO: 53. Ausnahmeverordnung zu 44 t im Kombiverkehr geändert
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Interpretationen des Textes der 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO gegeben hat, wurde im Bundesgesetzblatt I vom 31. Juli 2013 die
Definition des Begriffes „Kombinierter Verkehr“ präzisiert.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen hierzu.
53. Ausnahmeverordnung StVZO
Newsletter Nr. 32 aus 2013
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