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MiLoG: BMAS legt eine erste Bestandsaufnahme vor


sowie Lockerungen der Vorschriften

 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt ein halbes Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine Bestandsaufnahme vor und kündigt Änderungen an den Mindestlohnvorschriften an. Intensives Engagement des BGL hat Erfolg. Wichtige Forderungspunkte des BGL sollen umgesetzt werden, so u. a. die Senkung der Einkommensschwelle zur Dokumentationspflicht.
 
Rundschreiben vom 03.07.2015
 
 
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.
 
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MiLoG: BMAS legt eine erste Bestandsaufnahme vor