Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den LKW-Kartellanten
Mit mehreren Rundschreiben hatten wir Sie über die komplexe Rechtslage bei der Durchsetzung von Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell informiert. Der „Knackpunkt“ liegt in der exakten Berechnung der Schadenshöhe, die einer Schadensersatzklage zugrunde gelegt werden muss. Für den Fall, dass die Schadenshöhe gutachterlich nicht plausibel belegt werden kann, besteht die Gefahr eines hohen Prozessrisikos. Ohne belegbaren Schaden müssten die Zivilgerichte Schadensersatzklagen kostenpflichtig für die Klageparteien zurückweisen. Der BGL-Vorstand schlägt deshalb nach wie vor eine außergerichtliche Einigung durch bilaterale Verhandlungen mit den jeweiligen Lkw-Lieferanten vor. Die anwaltliche Verfolgung von möglichen Ansprüchen, dürfte kostspielig werden und setzt gutachterliche Berechnungen voraus. Darüber hinaus unterbreitet Ihnen der BGL-Vorstand ein Angebot, wie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern in einem außergerichtlichen Vergleich geregelt werden könnten.
Rundschreiben 24.10.2016
Anlage Vereinbarung
Anlage Abfrage Kaufinformationen
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