Neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) veröffentlicht
Nach der neuen Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sind künftig mehr Unternehmen zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Zusätzlich werden Kriterien für die Sach- und Fachkunde sowie zur Zuverlässigkeit definiert.
Die Verordnung wurde im BGBl I Nr. 58 vom 7. Dezember 2016, S. 2770 als Artikel 2 der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vom 2. Dezember 2016 veröffentlicht und
wird am 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Den Text der Regelung finden Sie nachfolgend.
Abfallbeauftragtenverordnung Dezember 2016
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