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Luxemburg setzt Verpflichtung der Entsendemeldung für Fahrer aus


Informationsschreiben

 
Nach massiven Interventionen des BGL gegen die luxemburgische Entsendepraxis bei der EU-Kommission und dem luxemburgischen Arbeitsministerium wird ab sofort die Entsendemeldepflicht im Transportgewerbe ausgesetzt.
 
Die luxemburgische Handelskammer CLC informierte, dass sie von der dem Arbeitsministerium zugeordneten Behörde ITM (Inspection du Travail et des Mines) über die Aussetzung der Pflichten betreffend der Entsendung und Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für entsandte Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr und bei Kabotagebeförderungen innerhalb Luxemburgs in Kenntnis gesetzt wurde. Nach Angaben der ITM werden bis zu einer Einigung über die Festlegung neuer Entsendevorschriften im Straßengüterverkehr auf EU-Ebene, die Entsendemeldepflichten und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für Fahrer im Straßengüter- und Personenverkehr ausgesetzt.
 
Das Informationsschreiben des luxemburgischen Verbandes CLC in französischer, deutscher und englischer Sprache finden Sie nachfolgend.
 
Schreiben der Handelskammer CLC
 
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.
 
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Luxemburg setzt Verpflichtung der Entsendemeldung für Fahrer aus