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Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsbegründung


bezüglich der Überlassung von Sperrmüll an Kommunen

 
Wie bereits im Newsletter 9 aus 2018 mitgeteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23. Februar 2018 entschieden (Urteil BVerwG 7 C 9.16), dass Sperrmüll auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden kann und nicht zwingend dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss.
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen die Urteilsbegründung veröffentlicht. Diese finden Sie nachfolgend:
 
Urteilsbegründung
 
 
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.
 
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Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsbegründung