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Regelungen zum Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz 2020


Nachfolgend finden Sie die für das Jahr 2020 gültigen Regelungen den Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz.
 
Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie den Parallelerlass zu den Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
 
Ausnahmegenehmigungen Erlass vom 20.12.2019
Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen von angefallenem Sturmholz
 
 
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.
 
Bitte klicken Sie hier auf Login.

Regelungen zum Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz 2020