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Abfragen Kartellzugehörigkeit von Bundesämtern bei Rahmenvertragsspediteuren


Seitens einiger Erstattungsdienststellen des Bundes, aktuell der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes, wird seit einiger Zeit von Möbelspeditionen die Erklärung bezüglich einer genehmigten Kartellzugehörigkeit abgefordert.
Die AMÖ hat zwischenzeitlich sowohl das Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen als auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr angeschrieben und die Ämter aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass diese Erklärungen nicht mehr abgefordert werden.

Die Unternehmen, die eine solche Erklärung abgeben, laufen möglicherweise Gefahr, sich gerade wegen einer Abgabe dieser Erklärung einem Kartellverdacht ausgesetzt zu sehen, da es genehmigte Rationalisierungskartelle nicht mehr gibt.

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir  unseren Mitgliedsbetrieben Aussagen zu oben genannten Punkten nicht abzugegen.  Die entsprechenden Schreiben der AMÖ an die Bundesämter in Berlin finden Sie hier.
 
Abfragen Kartellzugehörigkeit - BADV-Schreiben
Abfragen Kartellzugehörigkeit - BAIUDBw-Schreiben
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

Abfragen Kartellzugehörigkeit von Bundesämtern bei Rahmenvertragsspediteuren