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Neue Steuersätze für Umzugsauslagen


Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Sätze für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten veröffentlicht. Die steuerlich zu berücksichtigenden Sätze wurden zum 1. März 2014 um rund 3 % angehoben. Zum 1. März 2015 werden die Sätze noch einmal um rund 2 % erhöht.

Die im Einzelnen gestalteten steuerlich anerkennungsfähigen Kosten nach der Aktualisierung finden Sie hier.
 
Neue Steuersätze für Umzugsauslagen
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 

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