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Neues Vergaberecht tritt ab 18. April 2016 in Kraft


Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) wurde am 14.04.2016 im Bundesgesetzblatt Nr. 16 (BGB. I S. 624) verkündet und tritt entsprechend Artikel 7 am gestrigen Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, insbesondere der neue Teil 4 des GWB, in Kraft.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU), die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU) und die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsordnung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU). Das Vergaberecht oberhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte wird auf diese Weise vollständig neugefasst.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: AMÖ
 
Neues Vergaberecht tritt am 18. April 2016 in Kraft
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Neues Vergaberecht tritt ab 18. April 2016 in Kraft