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SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr


Seit 1.Juli 2016 sind die neuen Regelungen des SOLAS-Übereinkommens der IMO bei der Verschiffung von Containern obligatorisch. Demnach müssen alle seegehenden Container gewogen und das Gewicht des Containers mit ausreichendem Vorlauf vor der Verladung an die Reederei übermittelt werden. Hierfür werden die Daten mit einer „Erklärung VGM“ (Verified Gross Mass) übermittelt.

Für Seefrachten von Angehörigen der Bundeswehr ist Müller+Partner GmbH International Logistics der Rahmenvertragspartner der Bundeswehr. Umzüge von Angehörigen des Auswärtigen Amtes sind nicht betroffen, da kein Rahmenvertrag für Seefrachten besteht.

Weitergehende Informationen der AMÖ sowie von Müller+Partner finden Sie hier.
 
SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr - Informationen AMÖ
SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr - Erklärung VGM
SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr - Informationen Müller + Partner
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 

SOLAS und Rahmenvertrag Auslandsumzüge der Bundeswehr