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Hinweis auf die AMÖ-Einigungsstelle ab dem 01.02.2017 verpflichtend


Unternehmen, die sich freiwillig bereit erklärt haben oder dazu verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen Verbraucher ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Website und ihren Geschäftsbedingungen hierüber informieren. Auf der Internetseite muss die Information in für den Verbraucher leicht zugänglicher, klarer und verständlicher Form dargestellt werden, beispielsweise im Impressum.

Im Rahmen der Abgrenzungskampagne 2018 wird der gesetzeskonforme Hinweis auf die Einigungsstelle Teil der Überprüfung sein.

Detailiertere Informationen finden Sie hier.
 
Hinweis auf die AMÖ-Einigungsstelle ab dem 01.02.2017 verpflichtend - Informationen
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 
 

Hinweis auf die AMÖ-Einigungsstelle ab dem 01.02.2017 verpflichtend