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Ausschluss von Cyber-Risiken aus Versicherungsverträgen


Cyber-/Blackout-Klausel des GDV

Versicherer bemühen sich zunehmend, Cyber-Risiken aus Versicherungsverträgen auszuschließen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat hierzu eine unverbindliche Cyber-/Blackout-Klausel veröffentlicht, die einen weitgehenden Aus- und möglichen Wiedereinschluss dieser Risiken beinhaltet.

 

Speditions- und Logistikunternehmen sollten Ausschlussklauseln, die ihnen anlässlich der Prolongation oder im Rahmen von neu abzuschließenden Versicherungsverträgen vorgelegt werden, hinsichtlich Reichweite und Umfang sorgfältig überprüfen, um weitreichende Deckungslücken zu vermeiden.

Weitere Hinweise und Informationen des DSLV finden Sier hier.

 

Ausschluss von Cyber-Risiken aus Versicherungsverträgen - Hinweise des DSLV

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 

Ausschluss von Cyber-Risiken aus Versicherungsverträgen