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Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung auf Websites von AMÖ-Spediteuren


Vereinzelt haben Mitgliedsunternehmen noch immer nicht ihre Verpflichtung zur Teilnahme an der Schlichtungsstelle Umzug auf ihren Websites erklärt. Dies ist allerdings für alle AMÖ-Mitglieder verbindlich.

In § 24 Absatz 3 der Satzung (Stand: 6. September 2019) des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist festgeschrieben, dass der AMÖ-Spediteur verpflichtet ist, am Schlichtungsverfahren mitzuwirken und während seiner Dauer von Mahnungen abzusehen. Für die AMÖ-Spediteure ist die Satzung der AMÖ als mittelbare Mitglieder der AMÖ auch bindend, da sie Mitgliedsunternehmen der Mitgliedsverbände gemäß § 3 Absatz 1a), Absatz 3 sind. Dies ergibt sich ferner aus § 6 Absatz 1 der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Umzug (Stand: 9. September 2020).

 

Gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz („VSBG“) hat ein Unternehmen, das eine Website unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die erforderlichen Informationen nach der vorgenannten Norm sollen in Einhaltung von § 36 Absatz 2 Nummer 2 VSBG in den AGB der AMÖ-Spediteure gegeben werden. Dies haben wir bei den AGB Umzug 2021 bereits berücksichtigt und in die Ziffer 14 der AGB Umzug 2021 eingebaut.
 
Für den Fall, dass die AMÖ-Spediteure auch eine Website unterhalten, müssen die Informationen nach § 36 Absatz 2 Nummer 1 VSBG auch auf der Website der AMÖ-Spediteure erscheinen. Die o. g. Informationen auf der Website sind auch Teil der Überprüfung der Qualitätskriterien für die Erteilung des AMÖ-Zertifikats. Sofern die Informationen fehlen sollten, könnte daraus resultieren, dass die Überprüfung negativ ausfällt mit der Folge, dass das AMÖ-Zertifikat nicht erteilt werden kann.
 

Fazit

Sofern Sie bereits die AGB Umzug 2021 verwenden, haben Sie Ihre aus § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ergebene Verpflichtung eingehalten.

 

Sofern Sie auch eine Website unterhalten, sollten Sie die Information gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auch auf der Website platzieren. Folgende Formulierung schlagen wir vor:

 

Der beauftragte Möbelspediteur ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig für ihn ist die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim

 
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53, 65795 Hattersheim
www.schlichtungsstelle-umzug.de
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 

Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung auf Websites von AMÖ-Spediteuren