18.04.2026

April 2026
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
 
 
 
Nützliche Links
 
Aus- und Weiterbildung
Bildungswerk (BVN)
 

 
Unternehmensberatung
Beraternetzwerk GVN-VVWL
Wendlandt
 
GVN-Fördermitglieder
Partner
 
Projekte & Kampagnen
Aktion Kinderunfallhilfe
Ausbildgsvb. Sulinger Land
Best Azubi
Hallo Zukunft
OPA
 
Bundesverbände
AMÖ
DSLV
SPEDITEURE.DE

DSLV-Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße


Zur rechtzeitigen Versorgung des Einzelhandels werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze zum Jahreswechsel größere Mengen von Silvesterfeuerwerk auf der Straße befördert. Distribution und Transport von Feuerwerkskörpern werden mitunter auch von Unternehmen durchgeführt, die ansonsten selten mit Gefahrgut zu tun haben. Vielen Beteiligten sind die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen daher nicht bekannt.

 

Die Beförderung von Feuerwerkskörpern muss zum Jahreswechsel 2021/2022 nach ADR 2021 erfolgen. Aus dem ADR 2021 haben sich jedoch keine Änderungen für den DSLV-Leitfaden Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße ergeben

Hinweise zum sicheren Umgang gibt der Leitfaden „Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße“ des DSLV.

 

DSLV-Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 
 
 
 

DSLV-Leitfaden zur Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße