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Neue BSI-Kritisverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft


Am 1. Januar 2022 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung in Kraft. Die neue Verordnung enthält unter anderem eine neue Anlagenkategorie “Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen” und neue Schwellenwerte für den Bereich Transport und Verkehr.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick und umfangreiche Erläuterungen finden Sie hier.
 
Neue BSI-Kritisverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft - Erläuterungen
Neue BSI-Kritisverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft - Stellungnahme DSLV
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Neue BSI-Kritisverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft