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Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten


Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen in der 28. KW 2021

Zur Unterstützung der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen in der 28. Kalenderwoche 2021 hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden, für Beförderungen, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen stehen, vorübergehende Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu erlassen.
 
Die EU-Kommission hat in einem Beschluss vom 12.11.2021 Deutschland ermächtigt, Ausnahmen von der Anwendung der Artikel 6 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuzulassen. Dieser Beschluss gilt bis zum 30. November 2021.

Die Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten sowie den EU-Beschluss finden Sie hier.
 
Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten - Informationen
Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten - EU-Beschluss
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Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten