EuGH-Urteil C-288/16 - Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte
Ab dem 1. Januar 2022 sind Transporte in Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren nur noch steuerfrei, wenn sie vom Spediteur unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Ware erbracht werden. Bei Beauftragung eines Unterfrachtführers ist dessen Beförderung nach neuer Rechtslage steuerpflichtig.
Erläuterungen zur Neuregelung und Handlungsempfehlungen des DSLV lesen Sie hier.
Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte - Erläuterungen und Handlungsempfehlungen
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