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Britischer Zoll informiert über Lösung von Problemen bei der Nutzung des GVMS

Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder, der Waren zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien (GB) über einen GVMS-Grenzübergang (Goods Vehicle Movement Service) befördert, für die Nutzung dieses Dienstes registriert sein. Für Waren, die von der Insel Irland nach GB befördert werden, gelten weiterhin die derzeitigen Regelungen, während die Gespräche über das Nordirland-Protokoll fortgesetzt werden.

Der britische Zoll hat seit Einführung der neuen Regeln häufig vorkommende Probleme bei der Handhabung des GVMS identifiziert und einen kurzen Leitfaden mit praktischen Hinweisen erstellt, wie diese zu vermeiden sind. Den Leitfaden finden Sie in deutscher Sprache hier. Andere Sprachen auf Anforderung.
 
Mitgliedsunternehmen, die seit dem 1. Januar 2022 anhaltende Probleme im Lieferverkehr zwischen der EU und GB haben, insbesondere solche, die noch nicht in dem britischen Leitfaden enthalten sind, werden gebeten den DSLV (NBeuck@dslv.spediteure.de) zeitnah darüber zu informieren.
 
Britischer Zoll informiert über Lösung von Problemen bei der Nutzung des GVMS - Leitfaden
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 

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