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Bundeskabinett beschließt Verlängerung des Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2022

Das Bundeskabinett hat am 9. Februar 2022 die Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) beschlossen. Demnach werden die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes (Absenkung der Mindesterfordernisse für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes und Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit) ebenso bis 30. Juni 2022 verlängert, wie die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit von Minijobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen werden. Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden.

 

Ferner wird mit den Neuregelungen eine Verordnungsermächtigung eingeführt, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt.

 

Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen hingegen zum 31. März 2022 auslaufen.

 

Formulierungshilfe für Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz

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