Informationen zur Kinderunfallhilfe finden Sie hier.
Der GVN fördert die Initiative zur Unterwegsversorgung für Berufskraftfahrer/-innen.
Aktuelle Verkehrsinfos aus Niedersachsen.
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a) ab dem 2. Februar 2022 die „Lex Specialis“ (EU-Richtlinie 2020/1057) der einzig anwendbare Rechtsrahmen für die Entsendung von Fahrern ist, die von EU-Kraftverkehrsunternehmen beschäftigt werden;
b) die IMI-Website für Entsendeerklärungen das einzige Portal ist, das von den EU-Unternehmen für die Abgabe von Entsendeerklärungen für ihre Fahrer genutzt werden muss. Es verstößt gegen EU-Recht, von den Transportunternehmen zu verlangen, die Erklärungen für ihre Fahrer weiterhin über nationale Websites einzureichen.
c) die Beibehaltung und Anwendung nationaler Vorschriften auf EU-Unternehmen und ihre Fahrer gegen das EU-Recht verstößt, selbst wenn keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen getroffen wurden;
d) die Europäische Kommission bereit und willens ist, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, wenn diese ihre nationalen Maßnahmen nicht übermitteln und die Vorschriften nicht einhalten.
Die International Road Transport Union (IRU) empfiehlt, Fahrern eine Kopie des Schreibens der Kommission auszuhändigen, sodass diese es bei Bedarf den nationalen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten gemeinsam mit der über die IMI-Webseite erzeugte Entsendeerklärung vorlegen können.
Den Brief der EU-Kommission finden Sie hier.
Anwendung der neuen Vorschriften zur Entsendung von Fahrern - Brief der EU-Kommission