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Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte


Seit dem 1. Januar 2022 sind Beförderungsleistungen in ein Drittland nur noch steuerfrei, wenn sie vom Transportunternehmer unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Ware erbracht werden.

Als Expertin und Referentin stand Ihnen die stv. Hauptgeschäftsführerin des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, gleichzeitig Leiterin Zoll-, Außenwirtschafts- und Umsatzsteuerrecht, Frau Jutta Knell, Rede und Antwort.
 
Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte - Präsentation
Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte - 5 Fragen an Jutta Knell
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Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte